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Behandlungskosten

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Gesetzlichversicherte

Ihr Arzt hat eine Notwendigkeit einer logopädischen Therapie festgestellt und eine Heilmittelverordnung ausgestellt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der Behandlung. Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr müssen eine Zuzahlung von 10% des Kassensatzes plus 10€ pro Verordnung entrichten. 

Privatversicherte und Selbstzahler

Für die Abrechnung mit Privatpatient*innen bestehen- anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen- keine Vergütungsvereinbarungen. 

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